Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und TEAMbuilder gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden Text AGB). Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von TEAMbuilder ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Wenn Bedingungen in Angeboten bzw. Verträgen einem oder mehreren Punkten der allgemeinen Geschäftsbedingungen von TEAMbuilder widersprechen, gelten die Bedingungen der Angebote bzw. Verträge. Die restlichen Punkte der AGB bleiben hiervon unberührt.

2. Vertragsabschluss
Die Angebote von TEAMbuilder sind freibleibend. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von TEAMbuilder als angenommen, sofern TEAMbuilder nicht – etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages – zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt. In Ausnahmefällen (wie z.B. kurzfristiger Bedarf) kann es auch zu mündlichen Auftragserteilungen kommen. Hier gelten die gleichen Bedingungen wie bei schriftlicher Auftragserteilung.

3. Leistung und Leistungsumfang
Der Umfang der vertraglichen Leistungen und das Honorar (Entgelt) ergeben sich aus der schriftlichen Vereinbarung. Nebenabreden oder Abänderungen, die den Umfang der vertraglichen Leistung oder den Preis verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung der Vertragspartner und sollen unverzüglich schriftlich festgehalten werden.
Sublieferanten werden durch TEAMbuilder bestimmt. Die Haftung für Leistungen, die sich aus der Sublieferanten-Beauftragung ergibt, trifft TEAMbuilder nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Abwicklung erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, über TEAMbuilder. TEAMbuilder ist in wichtigen und begründeten Fällen berechtigt, in Abstimmung mit dem Auftraggeber Teile des Veranstaltungsablaufes in Abweichung von der Leistungsbeschreibung zu verändern; dies soll unverzüglich und einvernehmlich schriftlich festgehalten werden.
Übernimmt TEAMbuilder die Organisation einer Veranstaltung, so haftet TEAMbuilder nicht für den Erfolg dieser Veranstaltung, insbesondere nicht für einen bestimmten Ertrag. Ebenso ist die Haftung von TEAMbuilder ausgeschlossen, wenn es im Zuge dieser Veranstaltung durch Besucher oder Mitwirkende zu Schäden welcher Art auch immer kommt.

4. Änderungen während der Veranstaltung, Leistungsstörungen
Die Möglichkeit der Durchführung der Veranstaltung hängt zu einem Großteil von Faktoren ab, die nicht vom Organisator beeinflusst werden können. Dazu gehören unter anderem ungünstige Wetterbedingungen. Aufgrund dieser von TEAMbuilder nicht beeinflussbaren Faktoren können sich daher während der Durchführung des Events Änderungen im Ablauf ergeben. TEAMbuilder wird sich bemühen, diesbezügliche Änderungen möglichst gering zu halten und – je nach Ausmaß der Änderung im Ablauf des Events – nach seinen Möglichkeiten ein Ersatzprogramm oder einen Ausweichtermin organisieren. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

Bei Leistungsstörungen, die nicht unter Punkt 4. fallen, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass ihm der Organisator an Stelle seines Anspruches auf Wandlung oder Preisminderung in angemessener Frist eine mangelfreie Leistung erbringt oder die mangelhafte Leistung verbessert. Abhilfe kann in der Weise erfolgen, dass der Mangel behoben wird oder eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung, die auch die ausdrückliche Zustimmung des Kunden findet, erbracht wird. Der Kunde hat jeden Mangel der Erfüllung des Vertrages, den er während des Events feststellt, unverzüglich dem Organisator mitzuteilen. Die Unterlassung dieser Mitteilung kann dem Kunden als Mitverschulden angerechnet werden und insofern seine eventuellen Schadenersatzansprüche schmälern.

5. Segways
Der Auftragnehmer/ Kunde haftet für alle von ihm und von Dritten, an welche der Auftragnehmer den – zulässiger und unzulässiger Weise – Mietgegenstand weitergegeben hat, zu vertretenden Schäden, die während der Mietzeit an dem angemieteten Fahrzeug und seiner Ausrüstung entstehen. Bei Schäden haftet er nach den gesetzlichen Bestimmungen, also insbesondere für
a) die erforderlichen Reparaturkosten, deren Höhe auch durch Sachverständigengutachten bestimmt werden kann
b) bei Totalschaden oder Diebstahl ist der volle Kaufpreis zzgl. MwSt. zu erstatten
c) Bergungs- und Rückführungskosten
d) Gutachterkosten
e) Wertminderung (technisch & merkantil)
f) den TEAMbuilder entstehenden Ausfallschaden für die Dauer der Reparatur, bei Totalschaden für die angemessene Wiederbeschaffungsdauer
g) sämtliche Nebenkosten der Schadensbeseitigung
h) etwaige Rückstufungsschäden bei Versicherungen für TEAMbuilder
Es besteht grundsätzlich keine Haftpflicht- und/oder Kaskoversicherung für die angemieteten Fahrzeuge durch den Auftraggeber. Es ist vom Auftragnehmer zu prüfen, ob und in welchem Umfang das Mietfahrzeug durch die private Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers oder die Betriebshaftpflichtversicherung bei Firmen die Haftung übernimmt. Es gilt das Fahren auf eigenes Risiko, TEAMbuilder übernimmt keinerlei Haftung.

6. Zahlungsbedingungen
Alle Preise zzgl. 20% MwSt. Anzahlung: 50% im Voraus bei Auftrag zum Ausgleich der Vorlaufkosten und 50% bzw. variabler Kosten nach Leistung.
Verzugszinsen:  12 % p.A.
Zahlungsziel:      7 Tage ohne Abzüge

7. Stornobedingungen
Bei Stornierung (Zurückziehung) der Veranstaltung hat der Kunde an den Veranstalter folgende Stornogebühren zu bezahlen: Ab 42 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % des vereinbarten Projektwertes (inkl. MwSt.), ab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 80 % des Projektwertes (inkl. MwSt.), ab 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 100 % des Projektwertes (inkl. MwSt). Sollte es sich um eine Verschiebung auf einen Termin innerhalb von sechs Monaten handeln, so werden 30% der Stornosumme bei der Rechnungslegung zum jeweiligen neuen Termin gutgeschrieben.

8. Recht
Es gilt österreichisches Recht (ausgenommen IPRG und UN-Kaufrecht). Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Bezirksgericht Purkersdorf. Für Konsumenten gilt der Gerichtsstand gemäß § 104 JN.